Betreuten Umgang

Wenn Eltern sich trennen oder scheiden lassen, dann streiten sie sich häufig auch darüber, zu wem du nach der Trennung noch Kontakt haben darfst.

Manchmal streiten sich Eltern so sehr, dass sie sich gar nicht mehr einigen können. Ein Richter oder eine Richterin muss dann über dein Umgangsrecht entscheiden.

Umgangsrecht heißt, dass du den Elternteil, bei dem du nicht mehr lebst, treffen darfst. Manchmal sagt der Richter oder die Richterin auch, dass du diesen Elternteil treffen musst. Das sagt er meistens dann, wenn er den Ein- druck hat, dass es für dich gut ist zu wissen, wie der Elternteil, bei dem du nicht mehr lebst, wirklich ist.

Das Gericht weiß aber auch, dass manche Eltern Unterstützung brauchen, wenn sie das Umgangsrecht umsetzen sollen oder aber, dass du Unterstützung brauchst. Vielleicht hast du deinen Vater oder deine Mutter seit

mehreren Jahren nicht mehr gesehen und weißt gar nicht, was du sagen sollst oder hast Angst, weil du so viele schlechte Sachen über diesen Elternteil gehört oder selbst erlebt hast. Dann sagt das Gericht, dass deine Eltern zum Kinderschutzbund gehen sollen.

Bei uns arbeiten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit dir und mit deinen Eltern sprechen und sich anhören, was du zu sagen hast. Wenn du dich mit dem Elternteil triffst, bei dem du nicht mehr lebst, sind wir so lange mit da- bei, wie du oder deine Eltern es brauchen. Wir achten darauf, dass deine Eltern vor dir nicht schlecht übereinander sprechen und helfen ihnen dabei, wieder miteinander zu sprechen.

www.kinderschutzbund-darmstadt.de

Kontakt:

Leitung Beratungsstelle

Angela Bucher
Tel.: 06151- 36041-64

E-Mail: info@kinderschutzbund-darmstadt.de

Geschäftsstelle:

Der Kinderschutzbund Bezirksverband Darmstadt e.V.
Holzhofallee 15

64295 Darmstadt

Geschäftszeiten: Montag – Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr Eltern-Stress-Telefon: Di. 10 – 12 Uhr + Do. 14 – 16 Uhr

Tel.: 06151-36041-50; Fax.: 36041-99

E-Mai: info@kinderschutzbund-darmstadt.de

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