Warum gibt es diese Internetseite?

Das Wunsch- und Wahlrecht ist ein fester Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe und durch Vorschriften der Gesetzgebung im achten Sozialgesetzbuch verankert. Kinder, Jugendliche und Familie sollen zwischen Angeboten und Anbietern wählen können, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.

Um vorbereitet wählen zu können, stellt Muggelsteine Informationen zu Verfügung, die für Kinder, Jugendliche und Erwachsene unterschiedlich aufbereitet werden

Über diese Plattform können Bürger über die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe Informationen erhalten und, um eine gelingende Kooperation zu ermöglichen. 

Die Beratung soll in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen. Dies kann unserer Auffassung nach mit weniger Barrieren für die meisten Menschen im Internet erfolgen. Deshalb stellt diese Internetseite Informationen zu Verfügung.

§ 5 SGB VIII

„Die Leistungsberechtigten haben das Recht, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Sie sind auf dieses Recht hinzuweisen.“

§ 10a SGB VIII Beratung

(1) Zur Wahrnehmung ihrer Rechte nach diesem Buch werden junge Menschen, Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigte, die leistungsberechtigt sind oder Leistungen nach § 2 Absatz 2 erhalten sollen, in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form, auf ihren Wunsch auch im Beisein einer Person ihres Vertrauens, beraten.

(2) Die Beratung umfasst insbesondere

1. die Familiensituation oder die persönliche Situation des jungen Menschen, Bedarfe, vorhandene Ressourcen sowie mögliche Hilfen,
2. die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe einschließlich des Zugangs zum Leistungssystem,
3. die Leistungen anderer Leistungsträger,
4. mögliche Auswirkungen und Folgen einer Hilfe,
5. die Verwaltungsabläufe,
6. Hinweise auf Leistungsanbieter und andere Hilfemöglichkeiten im Sozialraum und auf Möglichkeiten zur Leistungserbringung,
7. Hinweise auf andere Beratungsangebote im Sozialraum.

Soweit erforderlich, gehört zur Beratung auch Hilfe bei der Antragstellung, bei der Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger, bei der Inanspruchnahme von Leistungen sowie bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten.

(3) Bei minderjährigen Leistungsberechtigten nach § 99 des Neunten Buches nimmt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten am Gesamtplanverfahren nach § 117 Absatz 6 des Neunten Buches beratend teil.“

Im Jahr 2021 ist gesetzlich verankert worden, dass Informationen bereitgehalten werden sollen, damit sich Kinder, Jugendliche und BürgerInnen auch unverbindlich sich einen Eindruck verschaffen können. Diese Angebote müssen noch weiter entwickelt werden und wir wollen durch diese Internetseite einen Beitrag dazu leisten.

Deshalb danken wir Ihnen, dass Sie die Internetseite besuchen.

Wie kommt diese Internetseite zustande?

Die Menschen, die diese Internetseite aufbauen, wohnen in und um Darmstadt herum und wollen dem Wunsch- und Wahlrecht für Darmstadt und Umgebung eine Plattform zu geben.

Die jeweiligen Angebote werden durch Muggelsteine vorgestellt oder – die aus unserer Sicht bessere Variante – die Einrichtungen stellen Texte zur Verfügung, benennen Kontaktmöglichkeiten und verweisen auf die eigenen Internetpräsenzen.

Wem gehört diese Internetseite?

Diese Internetseite gehört eigentlich gehört sie den Kindern, den Jugendlichen, den Eltern, Familien, den BürgerInnen aller Milieus, ungeachtet der Herkunft, Bildung, der Lebensentwürfe…und hoffentlich auch der Sprache. Die Ausrichtung der Homepage gilt der Informationsbereithaltung für Jugendhilfeangebote.

In naher Zukunft soll die Homepage durch einen Verein betrieben werden, der gemeinnützig ist und durch Beiträge und Spenden das Portal pflegen und und aktuell halten. Dieser Verein befindet sich in Gründung und wird die Pflege übernehmen.

Welche Einrichtungen und Dienste werden gelistet?

Bisher listet die Seite die Jugendhilfeeinrichtungen in Darmstadt und einige Angebote in der Umgebung. Nach und nach werden weitere Angebote aus den umliegenden Kreisen und Städten gelistet. Ziel ist, alle Einrichtung und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe der jeweiligen Kreise und Städte aufzuführen und mit deren Internetauftritt zu verknüpfen.

Wenn aus Ihrer Sicht eine Einrichtung oder Dienst nicht aufgeführt ist, bitten wir um eine Nachricht.

Wie finanziert sich diese Internetseite?

Aktuell werden durch diese Homepage keine Einnahmen erwirtschaftet. Damit keine Verflechtungen entstehen, schalten wir keine Werbung auf dieser Seite.

Wie ist die Internetseite strukturiert?

Kinder und Jugendliche

Den einfachsten Zugang sollen Kinder und Jugendliche haben, deshalb „landen“ die NutzerInnen auch auf der Kinderseite. Hier sind allgemeine Informationen über die verschiedenen Hilfen zur Erziehung zu finden und die Unterabschnitte folgen der Gliederung des achten Sozialgesetzbuches.

Durch die zufällig in der Reihenfolge auftauchenden  Kacheln gelangen Kinder und Jugendliche zu einem kurzen Text über das Angebot oder den Träger mit einem Link zur Internetpräsenz des Angebotes.

Erwachsene

Die Erwachsenen können nach den Hilfeformen entsprechend der Anordnung im Gesetzbuch oder durch Begriffe in der Freitextsuche und durch die standortbezogenen Daten (Entfernungssuche) nach den Angeboten suchen.

Jugendhilfeträger mit diversen Angeboten können sich als Organisation vorstellen und auf ihre Angebote verweisen (Vorstellung Jugendhilfeträger).

Auch in diesem Bereich sind in der Reihenfolge zufällig auftauchende Kacheln Hinweise für weitere Informationen. Über den Kacheln können bestimmte Hilfen gefiltert werden.

Über die geographische Karte sind diverse Standorte markiert. Über die Wimpel sind die Verweise auf die jeweiligen Angebote verknüpft.

Fachkräfte der Jugendämter

Der (zukünftige) Zugang für die Fachkräfte des Jugendamtes stellt Informationen zur Verfügung, um Hilfen zur Erziehung einleiten und im Rahmen der Hilfeplanung steuern zu können.

Die Anbieter können in diesem Bereich Verfügbarkeiten tagesaktuell angeben, um die Ressourcen der Jugendämter auf der Suche nach Kapazitäten zu schonen.

Weiterhin können in diesem Bereich die aktuellen Konzepte, Leistungsvereinbarungen und Entgeltvereinbarungen eingesehen werden.

Sensible Informationen, die den Fachkräften der Jugendämter vorbehalten sein sollen, werden dort abgebildet (Beispielsweise Adressen von Schutzhäusern, Kontaktdaten zur Zusammenarbeit der Fachkräfte).

Haben Sie Fragen oder Anregungen.

Bitte schreiben Sie uns

post@muggelsteine.info