Infos zu Betreuter Umgang

Wenn Kinder und Jugendliche Eltern oder andere wichtige Personen zunächst nicht ohne Begleitung treffen können, dann sind Träger der Kinder- und Jugendhilfe die sogenannten „Mitwirkungsbereiten Dritten“, die durch das Jugendamt zu bestimmen sind.

Betreuter Umgang

In der Karte sehen Sie alle bei uns registrierten Angebote.

Vorstellungen der Angebote

Hier erhalten Sie direkten Zugriff auf die alle bei uns registrierten Angebote.