Infos zu Betreuter Umgang

Wenn Kinder und Jugendliche Eltern oder andere wichtige Personen zunächst nicht ohne Begleitung treffen können, dann sind Träger der Kinder- und Jugendhilfe die sogenannten „Mitwirkungsbereiten Dritten“, die durch das Jugendamt zu bestimmen sind.

Betreuter Umgang

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